Versicherungen
Versicherbar sind grundsätzlich alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen, welche auf Schräg- oder Flachdächern sowie Fassaden montiert sind. Dies gilt auch für PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden sowie Industriedächer.
Nahezu alle Versicherungsgesellschaften bieten heute einen entsprechenden Versicherungsschutz gegen relativ geringe Gebühren an.
Es ist aber wichtig, sich vorher über den Versicherungsumfang und die versicherbaren Anlagen bzw. Anlagenteile zu informieren.
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Abhandenkommen: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
- Überspannung, Kurzschluss, Induktion
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Schwelen
- Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost
- Tierverbiss
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- Solarmodule
- Unterkonstruktion incl. Anschluss- Befestigungs- und Verbindungssets, Solarkabel
- Wechselrichter und ggfs. Generatoranschlusskasten
- Überspannschutzeinrichtungen
- Einspeise- und Bezugszähler
- Geräte zur Überwachung der PV Anlage, z.B. auch wenn sie sich außerhalb des Versicherungsortes befinden
- Montage-, Gerüst- und Installationskosten
Letztendlich alle Komponenten, die zum wirtschaftlichen Betrieb einer PV Anlage notwendig sind.
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- Ertragsausfalldeckung mindestens ab 3. Tag des Ertragsausfalles
- Haftzeit für die Ertragsausfalldeckung mindestens 6 Montage, idealerweise 12 Monate
- Keine oder geringe Selbstbeteiligung
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, incl. dem Erdreich
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Kosten für ervtl. Erd- Pflaster- Maurer- und Stemmarbeiten
- Kosten für Gerüsterstellung
- Kosten einer evtl. Feuerlöschaktion
Achten Sie bitte auf evtl. genannte Höchstbeträge der einzelnen Entschädigungssparten damit diese auch ausreichend bemessen sind.
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- Versicherungsbeginn. Dieser sollte bereits während bzw. spätestens am Ende der Dachmontage beginnen und nicht erst bei Inbetriebnahme (Baudeckung)
- Sind Eigenleistungen, die bei der Montage der PV Anlage geleistet wurden, mitversichert?
- Versicherung der Wiederbeschaffungskosten incl. technischer Neuerungen
- Unterversicherungsverzicht
- Versicherung von inneren Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen
- Erdbeben
- Innere Unruhen
- Datensicherung
- Minderertragsversicherung
Ob jeder einzelne Baustein für Sie Sinn macht, muss anhand den Örtlichkeiten und der Größe und Ausstattung der PV Anlage bestimmt werden.
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Wir meinen ja. Durch die PV Anlage könnten Dritte zu schaden kommen. Diese Gefahren werden im allgemeinen durch eine Betreiberhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Betreiberhaftpflichtversicherung dient also generell dazu, Ansprüche Dritter, die infolge der PV Anlage zu Schaden gekommen sind (Sach- und Personenschäden) abzudecken, bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Achten Sie bitte hier auf ausreichende Versicherungssummen.
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- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg
- innere Unruhen
- Kernenergie
- Abnutzung, Verschleiß
- Garantieschäden, Gewährleistungsansprüche
- Ertragsausfall im Garantie- oder Gewährleistungsfall
- Ertragsausfall bei Nichtabnahme durch EVU (z.B. bei Abschaltung durch Energieversorger
- Erdbeben
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