Finanzierung
Fast alle deutschen Kreditinstitute sind inzwischen bereit, die Finanzierung von PV Anlagen zu 100 %, d.h. also ohne Einsatz von Eigenkapital, zu übernehmen.
Vielen Instituten reicht zur Besicherung des PV Kredites die Sicherungsübereignung der PV Anlage sowie die meist stille Abtretung der Einspeisevergütung aus. Bonitäts- und größenabhängig kann es erforderlich werden, dass ein Teilbetrag des beantragten Kredites zusätzlich durch Grundpfandrechte abgesichert werden muss.
Durch den Zinsaufwand der Fremdfinanzierung werden die Erträge aus der PV Anlage allerdings geschmälert. Deshalb ist grundsätzlich zu überlegen, ob nicht ein Teil des Investitionsbetrages durch Eigenkapital erbracht werden soll bzw. kann.
Vereinzelt bieten Kreditinstitute bzw. Spezialinstitute auch Sonderkreditprogramme zur Finanzierung von PV Anlagen an. So z.B. die Umweltbank mit dem Sitz in Nürnberg oder die die landwirtschaftliche Rentenbank sowie die Landesanstalt für Aufbauförderung. Einzelne Kreditprogramme können aber nur über Banken und Sparkassen beantragt werden.
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Diese Form der Finanzierung sichert dem Investor Bankenunabhängigkeit und die Erträge aus der PV Anlage verbleiben vollständig beim Eigentümer.
Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Kapital langfristig gebunden ist. Deshalb sollte „nur“ soviel Eigenkapital in die Finanzierung einer PV Anlage investiert werden, soviel auch langfristig zur Verfügung steht.
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Eine Alternative zur bankmäßigen Darlehensfinanzierung ist die Form der Leasingfinanzierung. Hier dürfen die Laufzeiten nicht unter 8 Jahren und nicht über 18 Jahren liegen. Leasinggesellschaften werden üblicherweise maximale Laufzeiten von 10 Jahren vereinbaren.
Im Wege der Leasingfinanzierung (Nutzungsüberlassung) wird man erst am Ende der „Finanzierungslaufzeit“ Eigentümer der PV Anlage. Und auch nur, wenn dies mit dem Leasinggeber entsprechend vereinbart ist (Andienungsrecht).
Viele Leasinggesellschaften verlangen, je nach Bonität, eine angemessene Anzahlung. Sind aber auch bereit, einen gewissen Restwert der PV Anlage erst am Ende der Leasinglaufzeit abzurechnen. Dadurch sind individuelle monatliche Raten darstellbar.
Die Leasingvariante wird insbesondere bei größeren Anlagen in Betracht kommen. Hier wird die Absicherung in aller Regel nicht über Grundpfandrechte sondern über Dienstbarkeiten in Abt. II der Grundbuches gesichert. Dadurch wird ein weiterer Beleihungsspielraum der Immobilie nicht beeinträchtigt.
Eine Leasingfinanzierung ist vor allem für ansich bilanzierende Investoren (Unternehmen) eine recht interessante Alternative.
Einige Leasinggesellschaften haben sich auf das Vermieten von Wirtschaftsgütern im Bereich der erneuerbaren Energien spezialisiert. Wir beraten Sie gerne.
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- Einmal sollten die Zins- und Tilgungsraten aus den Erträgen der PV Anlage bedient werden können. D.h. Die Laufzeit des PV Kredites soll so gewählt werden, dass die monatliche Annuitätsrate nicht höher liegt als die monatlichen Zahlungen durch die Energieversorgungsunternehmen.
- Viele Energieversorgungsunternehmen haben inzwischen lange Bearbeitungszeiten, so dass es durchaus vorkommen kann, dass der EVU die erste Rate erst 3 bis 6 Monate nach Inbetriebnahme (dann natürlich auch rückwirkend) überweist.
Wir empfehlen daher jedem Kunden, der seine Anlage fremd finanziert, die ersten 6 Monate tilgungsfrei zu stellen, damit keine Überbelastung der Liquidität eintritt.
- Die einmal gewährte Einspeisevergütung ist für 20 Jahre zzgl. dem Investitionsjahr fest. Wir empfehlen allerdings, die Laufzeit der Fremdfinanzierung nicht über 15 Jahre zu gestalten. Je länger die Laufzeit des Kredites, umso mehr Zinsaufwendungen belasten die PV Erträge.
- Nachdem die Einspeisevergütung festgeschrieben ist, sollte man den Zinssatz für die Fremdfinanzierung ebenfalls auf die gewählte Finanzierungslaufzeit fest vereinbaren. Dadurch sichert man sich weitgehend eine gleichbleibende Liquiditätsplanung.
- Trotz Festschreibung des Zinssatzes sind viele Banken bereit, einen bestimmten Betrag, z.B. 10 % aus der ursprünglichen Finanzierungssumme, einmal jährlich als sofort wirksame Sondertilgung zuzulassen. In den Fällen, in denen die PV Anlage mehr Erträge bringt, als ursprünglich vorsichtig angenommen, können diese Mehrerträge sofort zur Laufzeitverkürzung der Fremdfinanzierung verwendet werden. Dies wiederum verringert den Zinsaufwand und erhöht somit die Gesamterträge aus der PV Anlage.
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