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Eigenverbrauch

Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 ans Netz gingen gilt, dass der Eigenstromverbrauch nach dem gültigen EEG ebenso vergütet wird. Diese Regelung gilt bis Photovoltaikanlagen bis 500 kWp installierter Leistung. Für noch größere Anlagen gibt es keine Vergütung für eigenverbrauchten Strom.

Aufgrund der Auslegung bis 500 kWp ist es selbst großen Stromverbrauchern wie Industriebetrieben möglich, Eigenstrom zu verbrauchen der auch noch zusätzlich vergütet wird.

Derzeit wird in der Vergütung unterschieden, ob der Eigenverbrauchsanteil bis 30 % des selbst produzierten Stroms beträgt, oder über 30%. Generell gilt, je mehr Strom ich selbst verbrauche, desto mehr ist mein Ertrag hieraus.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus produziert mit ihrer PV Anlage jährlich Strom in Höhe von 6.000 kWh. Die 30 % Grenze errechnet sich hier bei 1.800 kWp.

Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch für ein Einfamilienhaus kann mit ca. 4.000 kWh angenommen werden.

Nachdem die PV Anlage nur bei entsprechend guter Witterung läuft, ist mit dem Eigenverbrauch auch darauf abzustimmen, wie hoch dieser ist in der Zeit, in der die PV Anlage auch tatsächlich Strom produziert. Je mehr Strom man im Prinzip tagsüber verbraucht, umso höher ist dann auch der wirtschaftliche Vorteil aus dieser Regelung.

Auch die Vergütung für den Eigenstromverbrauch ist für die nächsten 20 Jahre, zzgl. dem Restjahr der Inbetriebsetzung fest. Das bedeutet, dass, auch wenn sich die nächsten 20 Jahre der Strompreis ändert, ich immer die gleiche Vergütung vom EVU erhalten. Aber die Einsparung für den bisher vom EVU zu beziehenden Strom, wird bei allgemeinen Strompreiserhöhungen ebenfalls erhöht. Der wirtschaftliche Nutzen wird sich bei entsprechender allgemeiner Strompreiserhöhung weiter erhöhen.

Bereits heute verlangen einige Stromanbieter bereits mehr als € 0,20 pro kWp bezogenen Strom. Je höher der Preis für bezogenen Strom, und je höher der Anteil des Eigenverbrauchs am selbst produzierten Strom, desto höher die direkte Einsparung.

In nachstehender Beispielsrechnung wird davon ausgegangen, dass das genannte Ein-/Zwei-Familienhaus bisher für den Strombezug im Durchschnitt 0,20 € pro kWh bezahlt.


Eigenverbrauch tagsüber (*1) jährlich ca. 1.500 kWh. Das ergibt:

Beispiel 1

eine Einsparung durch nicht zu beziehenden (Atom-)Strom von 1.500 kWh x € 0,20 = € 300,00 p.a.
Hinzu kommt die Vergütung für Eigenverbrauch nach dem EEG von 1.500 kWh x € 0,1236 = € 185,40 p.a.
Gesamter wirtschaftlicher Vorteil = € 485,40 p.a.
Zzgl. direkt ins Netz eingespeister Strom von 4.500 kWh x € 0,2874 = € 1.293,30 p.a.
Gesamtertrag aus der PV Anlage = € 1.778,70 p.a.
Die 100%ige Einspeisung ins Stromnetz würde vergleichsweise einen Ertrag erbringen in Höhe von = € 1.724,40 p.a.

(*1): Zu beachten ist, dass Eigenstromverbrauch hier nur gezählt wird, wenn der Strom tatsächlich während der Dauer/Höhe der Stromproduktion der PV Anlage verbraucht wird. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird dann sofort in das Netz eingespeist. Bzw. soweit die Produktion für Eigenverbrauch nicht ausreicht, wird aus dem Netz zusätzlich Strom bezogen.


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Schafft man es durch intelligente Verbrauchssteuerung, den Eigenverbrauch auf beispielsweise 50 % des selbst erzeugten Stroms zu erhöhen, ergibt sich folgende Berechnung:




Beispiel 2

eine Einsparung durch nicht zu beziehenden (Atom-)Strom von 3.000 kWh x € 0,20 = € 600,00 p.a.
Hinzu kommt die Vergütung für Eigenverbrauch nach dem EEG (Anteil bis 30 %) von 1.800 kWh x € 0,1236 = € 222,48 p.a.
Gesamter wirtschaftlicher Vorteil = € 822,48 p.a.
Zzgl. über 30%iger Eigenverbrauchsanteil von 1.200 kWh x € 0,1674 = € 200,88 p.a.
Gesamter wirtschaftlicher Vorteil = € 1.023,36 p.a.
Zzgl. direkt ins Netz eingespeister Strom von 3.000 kWh x € 0,28,74 = € 962,20 p.a.
Die 100%ige Einspeisung ins Stromnetz würde vergleichsweise einen Ertrag erbringen in Höhe von = € 1.724,40 p.a.

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